22. Juli 2024

Aus TMG wird DDG: Was das für euch bedeutet!

Am 14. Mai 2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Damit wurden erstens die gesetzlichen Regelungen an die EU-Normen (den Digital Service Act) angepasst und zweitens das Telemediengesetz (TMG) sowie Teile des Netzwerkdurchsuchungsgesetz ersetzt. Was bedeutet das für uns Vereine? Was bedeutet das für unsere Websites? Dazu möchten wir kurz informieren:

Statt § 5 TMG heißt es nun § 5 DDG

Aus § 5 TMG ergab sich bisher die sogenannte Impressumspflicht für Betreiber:innen von Websites. Diese Impressumspflicht oder auch „Allgemeine Informationspflicht“ wurde mehr oder weniger im selben Wortlaut in § 5 des DDG übernommen. Überall dort, wo in eurem Impressum oder auch in eurer Datenschutzerklärung von § 5 TMG die Rede ist, solltet ihr also nun von § 5 DDG sprechen.

Statt Telemedien heißt es nun digitale Dienste

Überprüft auch, ob ihr den Begriff Telemedien auf eurer Website verwendet. Laut neuem Gesetz (DDG) geht es nun um digitale Dienste. Mit der Tastenkombination Strg+F könnt ihr auch lange Texte wie eine Datenschutzerklärung einfach und schnell nach dem Begriff Telemedien durchsuchen und herausfinden, ob Handlungsbedarf besteht.

Update für eure Website

Der letzte Schritt auf dem Weg zu einer rechtssicheren und aktuellen Website: Nutzt die Gelegenheit und prüft, ob alle Angaben zum Datenschutz und Impressum aktuell sind! Im Netz findet ihr Impressumsgeneratoren oder Vorlagen für Datenschutzerklärungen.

  1. Ersetze § 5 TMG durch § 5 DDG in Datenschutzerklärung und Impressum
  2. Ersetze den Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“
  3. Überprüft insgesamt, ob euer Impressum und Datenschutzerklärung noch aktuell sind

Diskussionsbedarf?

Sind Fragen offen geblieben? Kein Problem: Besucht gerne unseren Workshop Homepage für detailliertere Informationen oder meldet euch für eine individuelle Beratung bei uns.

Hier nehmen wir uns auch gerne Zeit, um zu diskutieren, weshalb Datenschutz, das DDG und der Digital Service Act (DSA) wichtig für Netz und Gesellschaft sind.

Und letzter Hinweis: Mit der Umsetzung des DSA wird die Bundesnetzagentur als Plattformaufsicht für digitale Dienste in Deutschland installiert. Solltet ihr also selbst in die Situation kommen, dass euch rechtswidrige Inhalte begegnen oder ihr euch um den Umgang mit euren Daten sorgt, dürft ihr euch künftig vertrauensvoll an den Digital Services Coordinator (DSC) wenden. Klingt wie ein Superheld, oder?