27. Februar 2026

Crowdfunding als Spende für den Verein?

Crowdfunding ist längst mehr als ein Trend. Ob Start-up, Sportverein oder soziales Projekt – immer mehr Initiativen setzen auf die „Finanzierung durch die Crowd“. Doch ist Crowdfunding automatisch eine Spende? Und worauf sollten Vereine achten?

Was ist Crowdfunding?

Crowdfunding, übersetzt als Schwarmfinanzierung, beschreibt eine Finanzierungsform, bei der viele einzelne Personen gemeinsam ein Projekt ermöglichen. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „crowd“ (Menschenmenge) und „funding“ (Finanzierung) zusammen. Über spezielle Online-Plattformen sammeln Initiativen, Vereine, Start-ups oder Privatpersonen Geld für konkrete Vorhaben. Dabei bringen viele Unterstützer:innen jeweils kleinere Beträge ein, sodass in der Summe eine größere Finanzierung zustande kommt. Häufig erhalten die Geldgeber:innen im Gegenzug eine zuvor festgelegte Gegenleistung – etwa eine namentliche Erwähnung, ein Produkt oder eine Einladung zu einem exklusiven Event.

Honoriert der Verein beim Crowdfunding die Spender mit einer Gegenleistung, die nicht ausschließlich symbolischen Charakter hat, müssen die Einnahmen versteuert werden.

Gilt Crowdfunding als Spende für den Verein?

Eine zentrale Frage lautet jedoch: Handelt es sich bei Crowdfunding um eine Spende? In der Regel ist das nicht der Fall. Beim klassischen Crowdfunding wird meist eine materielle Gegenleistung erbracht. Damit gelten die eingezahlten Beträge rechtlich nicht als Spenden. Sie sind steuerlich nicht absetzbar, und auf Seiten der Empfänger:innen kann ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen.

Anders verhält es sich beim sogenannten Spenden-Crowdfunding. Hier unterstützen viele Menschen ein gemeinnützig anerkanntes Projekt oder eine gemeinnützige Organisation, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können die gesammelten Gelder dann als Spenden behandelt werden. Voraussetzung für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist, dass die sammelnde Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.

Voraussetzungen fürs Spenden-Crowdfunding

Beim Spenden-Crowdfunding werden über eine Online-Plattform gezielt Spenden für ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation, beispielsweise eines Sportvereins, gesammelt. Die Unterstützerinnen und Unterstützer erhalten hierfür keine Gegenleistung, sodass es sich steuerlich um echte Spenden handelt. Gemeinnützige Sportvereine dürfen solche Spenden annehmen; die Einnahmen unterliegen weder der Umsatzsteuer noch der Ertragsteuer. Benötigt der Geldgeber einen steuerlichen Nachweis, muss der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen. Für Beträge bis 300 Euro genügt in der Regel der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Beträgen ist eine offizielle Zuwendungsbestätigung des Sportvereins erforderlich, damit die Spende steuerlich abgesetzt werden kann. Auch beim Crowdfunding gelten somit für gemeinnützige Sportvereine die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften für Spenden.

Für das Bundesministerium für Finanzen gilt eine Zuwendung nach § 10 Abs. 1 S. 2 EStG grundsätzlich als Spende, wenn:

  • Der Unterstützer für seinen Beitrag keine Gegenleistung erhält
  • Die Zuwendung uneigennützig motiviert ist
  • Der Spender durch die Zahlung keinen Profit erwarten kann
  • Der Spendenempfänger steuerbegünstigt ist – also meist gemeinnützig

Wer Spenden über Crowdfunding für den Verein sammelt, sollte die rechtliche Einordnung frühzeitig klären, steuerliche Aspekte berücksichtigen und großen Wert auf Transparenz, Datenschutz und eine sorgfältige Plattformwahl legen. Richtig umgesetzt kann insbesondere das Spenden-Crowdfunding ein wirkungsvolles Instrument für gemeinnützige Organisationen und Vereine sein, um konkrete Projekte gemeinsam mit einer engagierten Community zu realisieren.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu steuerechtlichen Themen sollten sich Vereine an einen Steuerberater wenden.

Mehr Infos zum Thema Finanzen und Spenden findet ihr in unseren Handbücher.

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