Meta, das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, hat eine neue Künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt, die darauf abzielt, die Nutzererfahrung auf seinen Plattformen zu revolutionieren. Die „Meta-AI“ ist darauf trainiert, Inhalte zu analysieren, Benutzerverhalten vorherzusagen und personalisierte Empfehlungen zu geben.
Doch neben den potenziellen Vorteilen gibt es auch Bedenken und Kritikpunkte, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vor allem Kunst- und Kulturschaffende wollen nicht, dass ihre Kunstwerke dafür verwendet werden. Als Privatnutzer:in kannst du selbst entscheiden, ob deine Fotos und Posts für die KI verwendet werden dürfen.
Funktionsweise der neuen Meta KI
Die neue Meta KI nutzt fortschrittliche maschinelle Lernalgorithmen und tiefe neuronale Netze, um eine Vielzahl von Datenquellen zu analysieren. Diese Datenquellen umfassen unter anderem:
- Nutzerinteraktionen: Likes, Kommentare, geteilte Inhalte und Verweildauer.
- Verhaltensmuster: Klickverhalten, Scrollverhalten und Nutzungshäufigkeit.
- Inhaltsanalyse: Texterkennung, Bilderkennung und Videoanalyse.
- Externe Daten: Daten von Drittanbietern und öffentlich zugängliche Informationen.
Die KI verarbeitet diese Daten in Echtzeit, um personalisierte Inhalte und Werbeanzeigen an die Nutzer auszuspielen. Was genau die Meta AI alles kann und wie sie eingesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
Kritikpunkte am Verfahren
Es gibt erhebliche Kritikpunkte zum Vorgehen der Implementierung der KI. Datenschutz und Privatsphäre stehen an erster Stelle der Bedenken. Die Sammlung und Verarbeitung großer Mengen persönlicher Daten wirft Fragen hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzer auf. So werden die geposteten Bilder und Videos der Nutzer:innen genutzt, um die KI zu trainieren.
Zudem mangelt es an Transparenz: Nutzer:innen haben wenig Einblick in die genauen Funktionsweisen der KI und welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Die Algorithmen und Entscheidungsprozesse sind proprietär und nicht öffentlich zugänglich.
Die DGSVO ist in dem Fall nicht ganz eindeutig, denn nach Artikel 6 kann die Datenverarbeitung legal sein, wenn es „berechtigte Interesse“ gibt, also beispielsweise wirtschaftliche. Es gilt also ein Abwägen, ob die Daten verarbeitet werden dürfen. Bei Widerspruch prüft Meta, ob der Widerspruch oder das Geschäftsinteresse mehr wiegen. Eine juristische Bearbeitung der Sachlage ist noch nicht eindeutig erfolgt.
Beschwerde aufgrund der EU-DSGVO
Der Datenschutzverein Noyb hat Beschwerden gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta in elf europäischen Ländern eingereicht, um zu erreichen, dass Meta die Nutzenden um Erlaubnis bittet, bevor deren Daten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verwendet werden.
Das aktuelle Vorgehen ist ein Opt-Out-Verfahren, das bedeutet, dass die Nutzenden aktiv widersprechen müssen. Bei einem Opt-In-Verfahren dagegen müssten Sie aktiv zustimmen.
Das entsprechende EU-Gesetz zur Regulierung von KI tritt erst in diesen Wochen in Kraft und wird nach Übergangsfristen wirksam. Noyb stützt die Beschwerden auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und argumentiert, dass Metas Änderungen der DSGVO in zwei Punkten widersprechen. Erstens sei der Zweck der Datenverarbeitung zu unklar, was nicht mit dem Gesetz vereinbar sei. Zweitens müsse Meta ein Opt-in-Verfahren einführen, bei dem die Nutzeraktiv einwilligen, wenn ihre Daten für KI-Zwecke verwendet werden sollen. Das derzeitige Opt-out-Verfahren sei zu kompliziert und könnte technisch einfacher gestaltet werden.
Wie kann ich bei Facebook und Instagram widersprechen, damit meine Daten nicht verwendet werden?
Die Verbraucherschutzzentrale hat zusammengefasst, wie man der Verwendung widerspricht. Wir haben ebenfalls ein Reel dazu erstellt, indem wir euch das zeigen.
- Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
- „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen und dann „Einstellungen“,
- herunter scrollen auf „Datenschutzrichtlinie“ und
- im erscheinenden Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“ klicken oder tippen.
Quelle: Verbraucherzentrale
- Instagram-Profilseite öffnen und
- auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
- runterscrollen und auf „Info“ tippen,
- dort auf „Datenschutzrichtlinie“ und
- im erscheinenden Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“ tippen.
Bisher funktioniert der Widerspruch problemlos und wird von Meta akzeptiert. Bis zum 25. Juni habt ihr Zeit, der Nutzung eurer Daten für KI-Zwecke zu widersprechen.
Auf der Seite von Instagram gibt es weitere Informationen zur Meta AI aus Unternehmenssicht.