7. Juli 2026

KI-Inhalte im Verein kennzeichnen ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte. Wir erklären, wann Vereine KI-Inhalte kennzeichnen müssen, welche Ausnahmen gelten und wie eine Kennzeichnung praktisch aussehen kann.

Ob für den Vereins-Newsletter, das Plakat zum Sommerfest oder schnelle Social-Media-Posts: Künstliche Intelligenz (KI) ist im Ehrenamt längst angekommen. Doch ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des europäischen AI Acts.

Für Vereine und Ehrenamtliche bedeutet das: Wer bestimmte KI-Systeme einsetzt oder bestimmte KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss in einigen Fällen transparent machen, dass KI im Spiel war, also eventuell KI-Inhalte im Verein kennzeichnen. Aber keine Panik vor neuer Vereinsbürokratie! Der AI Act verlangt keineswegs, dass künftig unter jedem mit KI erstellten Text oder jeder kleinen Bildbearbeitung ein Transparenzhinweis stehen muss.

Wann eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, wann Transparenz auch freiwillig sinnvoll sein kann und wie Sie Ihren Verein ohne großen Aufwand auf die neuen Regeln vorbereiten, klären wir in diesem kompakten Überblick.

Hinweis vorab: Dieser Beitrag bietet eine praxisnahe Orientierung für Vereine und Ehrenamtliche nach aktuellem Rechtsstand (Stand: Juli 2026). Er stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Was ist der EU AI Act?

Mit dem EU AI Act haben die 27 EU-Mitgliedsstaaten einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet und damit das weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für KI. Als EU-Verordnung gilt der AI Act direkt und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, ohne dass ein eigenes nationales Gesetz dafür nötig ist.

Sie regelt den sicheren und transparenten Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union. Dazu werden diese Systeme in vier Risiko-Stufen eingeteilt; von „inakzeptabel“ über „hochriskant“ und „begrenzt riskant“ bis „minimal“. Mit ChatGPT, LeChat und anderen Sprachmodellen bewegen wir uns im Allgemeinen auf der dritten Stufe (engl. „limited risk“). Je nach Risiko gelten unterschiedliche Regeln und Auflagen.

Für viele Vereine ist der AI Act deshalb wichtig, weil sie KI bereits im Vereinsalltag nutzen und damit „Betreiber“ der KI sind: beim Schreiben von Texten, beim Erstellen von Bildern, bei automatisierten Antworten, in Social Media oder auf der Vereinswebsite. Ehrenamtliche in der Öffentlichkeitsarbeit kommen dadurch mit den neuen Transparenzpflichten in Berührung.

KI bietet Vereinen neue Möglichkeiten, bringt aber auch Risiken und offene Fragen mit sich. Mehr dazu in unserem Beitrag über Chancen und Risiken von KI-Anwendungen in der Zivilgesellschaft.

Der AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, seitdem gelten schrittweise mehr Regeln, nicht alle auf einmal. Genau deshalb wird das Thema ab August 2026 für die praktische Vereinsarbeit besonders relevant.


Was ab August 2026 für Vereine wichtig wird

Ab dem 2. August 2026 werden weitere Regelungen des AI Act anwendbar. Dazu gehören auch die Transparenzpflichten aus Artikel 50 .

Die Absätze 3 und 4 des Art. 50 EU AI Act wenden sich unmittelbar an Betreiber, also uns als Nutzer und Verwerter der KI-Systeme (Copilot, Gemini, ChatGPT usw.), die Text, Bilder, Videos etc. generieren. Vor allem Absatz 4 ist für Vereine und Ehrenamtliche relevant:

(3) Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. 2Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. 3Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz festgelegten Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

(4) Betreiber eines KI‑Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. 5Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist oder wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.

Artikel 50 im EU AI Act hält fest, dass Menschen erkennen können müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Das ist für Vereine aber nur relevant, wenn sie z. B. einen Chatbot auf ihrer Website einsetzen. Außerdem geht es um die Kennzeichnung beziehungsweise Erkennbarkeit künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte. Besonders relevant sind Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Im Regelwerk heißt es, dass Informationen „in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt“ werden sollen (Abs. 5). Für Vereine lässt sich das einfach übersetzen: Ein Hinweis sollte gut erkennbar und verständlich sein. Er sollte nicht irgendwo versteckt sein, sondern dort stehen, wo Menschen den KI-Inhalt sehen oder damit interagieren.

Wann Vereine KI-Inhalte kennzeichnen sollten

Eine pauschale Regel nach dem Motto „Alles, was mit KI entstanden ist, muss gekennzeichnet werden“ ist zu ungenau. Der AI Act unterscheidet danach, welche Art von Inhalt vorliegt, wie er genutzt wird und ob Menschen über die künstliche Herkunft getäuscht werden könnten.

Für Vereine ist ein einfacher Maßstab hilfreich: Kann der Inhalt auf Betrachter echt wirken? Informiert er über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Könnten Mitglieder, Eltern, Förderer oder andere Außenstehende glauben, dass ein künstlich erzeugtes Bild, Video oder Zitat tatsächlich echt ist? Wenn ja, sollte es einen transparenten Hinweis geben.

Das gilt besonders für Deepfakes, also realistisch wirkende KI-Bilder, KI-Audios oder KI-Videos, die fälschlich als echt erscheinen können. und bestimmte öffentliche Informationstexte. Bei rein internen Entwürfen, Formulierungshilfen oder redaktionell geprüften Texten ist die Lage anders.

TIPP: Trotzdem ist es sinnvoll, im Verein festzulegen, wer KI-Inhalte prüft und wann ihr euch für die Verwendung eines Hinweises entscheidet.

KI-Texte für Website, Newsletter und Öffentlichkeitsarbeit

Viele Ehrenamtliche nutzen KI, um Texte schneller vorzubereiten. Das kann im Vereinsalltag sehr hilfreich sein für Einladungen, Newsletter, Website-News, Projektbeschreibungen, Pressemitteilungen oder Social-Media-Beiträge.

In unserem Kontext sind KI-generierte Texte vor allem relevant, wenn sie öffentlich informieren und dabei künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Jetzt kommt aber die wichtige Ausnahme: Wenn der Inhalt menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Für Vereine heißt das: KI-Texte nicht ungeprüft veröffentlichen. Wenn ein Verein einen Newsletter, eine Stellungnahme oder einen Website-Beitrag herausgibt, sollte er diese nicht einfach aus der KI kopieren und veröffentlichen. Gerade bei Themen wie Jugendarbeit, Gesundheit, politischer Bildung, Integration, Wahlen, Fördermitteln oder gesellschaftlichen Fragen ist besondere Sorgfalt sinnvoll.

Ein normaler Einladungstext zum Sommerfest ist somit weniger heikel als ein öffentlicher Beitrag zu einem sensiblen gesellschaftlichen Thema.

KI-Bilder, KI-Audio und KI-Videos

Bei Bildern, Audio und Videos kommt es stark darauf an, ob der Inhalt echt wirken kann. Wenn ein Verein ein KI-Bild als klar erkennbare Illustration nutzt, ist das weniger problematisch als ein realistisches Bild, das wie ein echtes Foto von einer Veranstaltung aussieht.

Bei Deepfakes ist die Offenlegung besonders wichtig. Der AI Act nennt ausdrücklich KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Solche Inhalte müssen als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.

Für Vereine ist das auch unabhängig vom AI Act ein sensibles Thema. Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz bleiben weiterhin wichtig. Wenn echte Fotos von Mitgliedern, Kindern, Ehrenamtlichen oder Gästen mit KI-Systemen bearbeitet werden, sollte der Verein besonders vorsichtig sein. Achtung: Vom Upload personenbezogener Daten in KIs raten wir dringend ab! Einwilligungen für ein normales Foto bedeuten nicht automatisch, dass daraus auch KI-generierte Varianten, Montagen oder realistisch veränderte Inhalte erstellt werden dürfen.

Ein transparenter Hinweis ist nicht nur eine rechtliche Frage. Wenn ein Verein KI-Inhalte kennzeichnet, schützt das auch das Vertrauen im Verein. Transparenz ist auch eines der Grundprinzipien des Code of Conduct für verantwortungsvollen KI-Einsatz, an dem sich digital verein(t) beteiligt.

Chatbots und KI-Tools mit direktem Kontakt zu Menschen

Wenn ein Verein auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, sollten Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, dass sie mit KI interagieren. Artikel 50 sieht vor, dass Menschen informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System zu tun haben, sofern das nicht aus den Umständen offensichtlich ist.
Abs. 1: „Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betroffenen natürlichen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus den Umständen und dem Kontext der Nutzung offensichtlich.“

Obwohl der Text primär die „Anbieter“ – also die Entwickler – verpflichtet, das System so zu bauen, dass dieser Hinweis möglich ist, binden die Aufsichtsbehörden in der Praxis auch die „Betreiber“ ein, die diese Funktion auf ihrer Website aktiv aktivieren bzw. bereitstellen müssen.

Quellen dazu:
Entwurf der Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme gemäß Artikel 50 des KI-Gesetzes | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (Finalisierung im Sommer 26)
– Der General-Purpose AI Code of Practice (KI-Verhaltenskodex für allgemeine Zwecke) | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Falls ihr als Verein also einen Chatbot oder ein ähnliches KI-System nutzt, reicht ein einfacher Hinweis oft aus: „Dieser Chatbot nutzt KI und beantwortet allgemeine Fragen zum Verein.“ Zusätzlich sollte klar sein, dass verbindliche Auskünfte weiterhin über den Vorstand oder die zuständige Ansprechperson laufen.

Wichtig ist auch der Datenschutz. Ehrenamtliche und Mitglieder sollten keine sensiblen Daten in ein KI-Tool eingeben, wenn nicht geklärt ist, wie diese Daten verarbeitet werden. Das betrifft zum Beispiel Gesundheitsdaten, Informationen über Kinder, interne Konflikte, Mitgliederdaten oder vertrauliche Vereinsunterlagen.

So können Hinweise im Verein aussehen

Hinweise sollten kurz, verständlich und sichtbar sein, ohne komplizierte Formulierung. Wichtig ist, dass Menschen verstehen, dass KI beteiligt war. So könnt ihr KI-Inhalte im Verein kennzeichnen:

  • Für ein realistisches KI-Bild als Symbolbild:
    „KI-generiertes Symbolbild.“
  • Für ein KI-bearbeitetes Video:
    „Dieses Video enthält KI-generierte oder KI-bearbeitete Elemente.“
  • Für einen KI-unterstützten Text:
    „Dieser Text wurde mithilfe von KI vorbereitet und redaktionell geprüft.“
    Freiwillig!
  • Für einen Chatbot auf der Vereinswebsite:
    „Sie sprechen mit einem KI-gestützten Chatbot. Die Antworten dienen der ersten Orientierung.“
  • Für ein KI-generiertes Bild auf Instagram oder der Website:
    „Dieses Bild wurde mit KI erstellt und zeigt keine echte Veranstaltung.“
    Auf Social Media ist es oft möglich in der Bearbeitung einen Haken dort zu setzen, wo abgefragt wird, ob Bilder und Videos KI-generiert sind, so wie hier auf Instagram.

Der Hinweis sollte dort stehen, wo der Inhalt wahrgenommen wird. Bei Social Media kann das in der Bildbeschreibung oder im Beitragstext sein. Auf der Website kann der Hinweis direkt unter dem Bild, am Video oder am Chatfenster stehen.

Neben der Kennzeichnung nach dem AI Act ist auch Datenschutz immer ein großes Thema. Das gilt vor allem bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wie Namen, Fotos, Mitgliederdaten oder Informationen über Kinder in KI-Tools.

Praxisbeispiel

Ein Kulturverein plant ein Sommerfest. Eine Ehrenamtliche erstellt mit einem KI-Tool ein Bild von einer Bühne, Lichtern und vielen Menschen. Das Bild sieht aus wie ein echtes Foto vom vergangenen Jahr, zeigt aber keine echte Veranstaltung.

In diesem Fall sollte der Verein das Bild kennzeichnen, zum Beispiel mit „KI-generiertes Symbolbild“. Noch besser wäre es, das Motiv so zu gestalten, dass es klar als Illustration erkennbar ist.

Für den Einladungstext nutzt der Verein zusätzlich ChatGPT. Der Vorstand prüft den Text, kontrolliert Datum und Ort, passt Formulierungen an. Wenn der Verein die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist das anders zu bewerten als ein ungeprüft veröffentlichter KI-Text. Ein Hinweis kann trotzdem sinnvoll sein, vor allem wenn der Verein grundsätzlich transparent mit KI umgehen möchte.

Problematisch wäre dagegen ein Video, in dem eine reale Person scheinbar zur Veranstaltung einlädt, obwohl dieser Auftritt mit KI erzeugt wurde. Das kann als Deepfake gelten. Ohne klare Kennzeichnung sollte ein Verein solche Inhalte nicht veröffentlichen.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung im Verein

Nein. Der AI Act verlangt keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-unterstützten Textes. Besonders relevant sind KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Ausnahme gilt bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle mit klarer Verantwortung.

Wenn ein KI-Bild realistisch wirkt, echte Ereignisse vortäuscht oder Personen künstlich darstellt, sollte der Verein es kennzeichnen. Bei klar erkennbaren Illustrationen ist die Lage weniger kritisch. Aus Vertrauensgründen kann aber auch hier ein kurzer Hinweis sinnvoll sein.

Kleine Vereine sollten prüfen, wo KI bereits eingesetzt wird, wer öffentliche Inhalte freigibt und wann Hinweise verwendet werden. Außerdem sollten Vorstände und Ehrenamtliche klären, welche Daten nicht in KI-Tools eingegeben werden dürfen.

In der Regel nein. Der AI Act verpflichtet Vereine grundsätzlich nicht dazu, bestehende Website-Inhalte oder ältere Social-Media-Beiträge nachträglich zu kennzeichnen oder zu überarbeiten. Für bereits veröffentlichte statische Inhalte wie Blogartikel, Fotos oder Flyer wird derzeit überwiegend davon ausgegangen, dass keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht besteht.

Anders sieht es bei KI-Systemen aus, die nach dem 2. August 2026 weiterhin betrieben werden. Nutzt ein Verein beispielsweise einen bereits eingerichteten KI-Chatbot auch nach diesem Stichtag, muss dieser die Transparenzanforderungen des AI Acts erfüllen und entsprechend gekennzeichnet werden.

Unabhängig von der rechtlichen Pflicht kann es sinnvoll sein, ältere KI-Inhalte freiwillig zu kennzeichnen, wenn andernfalls der Eindruck entstehen könnte, sie seien vollständig von Menschen erstellt worden.

Artikel 111: Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck | AI Act Service Desk

Unterstützung für Vereine und Ehrenamtliche in Bayern

digital verein(t) unterstützt Vereine und Ehrenamtliche in Bayern bei der digitalen Vereinsarbeit. Dazu gehören praktische Themen wie KI für Vereine, Datenschutz, Social Media, Vereinswebsite, digitale Zusammenarbeit und sichere Online-Kommunikation.

Wer KI im Verein nutzen möchte, muss nicht mit komplizierter Technik beginnen. Der beste Einstieg ist eine einfache Absprache: Wo hilft KI im Vereinsalltag, wer prüft die Ergebnisse, wo muss man KI-Inhalte im Verein kennzeichnen und wann wird transparent darauf hingewiesen?

Mit kostenlosen Workshops und Beratungsangeboten unterstützen wir Vereine und Ehrenamtliche dabei KI sinnvoll, sicher und verständlich einzusetzen. So bleibt digitale Vereinsarbeit machbar und vertrauenswürdig.

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